„Fehler sind menschlich – für Manager fatal”. Diese Formulierung beschreibt treffend die Situation, welcher sich Unternehmensleiter bzw. Organe von gemeinnützigen Körperschaften ausgeliefert sehen.
Insbesondere für den Erhalt und die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit gilt es, alle Bestimmungen und Vorschriften genau zu beachten. Wird die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft aberkannt, sind die Folgen in der Regel verheerend. Dies betrifft die Situation des Vereins und der GmbH sowie auch Ihre persönliche Haftung als Organ gleichermaßen.
Zusammen mit einem weltweit führenden Versicherer haben wir eine speziell auf die Bedürfnisse von gemeinnützigen Körperschaften abgestimmte D&O-Versicherung entwickelt, die für Folgen eintritt, die sich insbesondere auch aus dem Verlust der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ergeben können.
Schützen Sie sich und Ihre gemeinnützige Körperschaft vor diesen Folgen. Wir helfen Ihnen dabei.